Baltikum, Riga, grünes Land an der Ostsee, Wälder und lange Strände, hanseatische Architektur und herzliche Menschen ...
Die Liste, warum man nach Lettland reisen wollte ist lang. Hier die wichtigsten Informationen.
Für die Einreise nach Lettland gelten die EU-Bestimmungen:
Heimtiere müssen laut der EU-Verordnung Nr. 576/2013 zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein. Der Mikrochip muss der ISO-Norm 11784 (ab dem 4.7.2011 zwingend vorgeschrieben) oder 11785 entsprechen. Tut er dies nicht, muss der Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung stellen.
Die Mikrochip-Nummer wird im Heimtierausweis eingetragen.
Reisen Heimtiere mit Ihren Besitzern ins Ausland, muss der blaue Heimtierausweis und seit dem 29.12.2014 der neue EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. In diesem werden die Daten des Besitzers, des Tieres und des ausstellenden Tierarztes vermerkt. Die Impfungen, insbesondere die gültige Tollwutimpfung wird eingetragen.
Die blauen Heimtierausweise behalten ihre Gültigkeit solange das Tier lebt.
Die für die Reise innerhalb der EU notwendige Tollwut-Impfung darf erst nach Kennzeichnung oder eindeutiger Identifikation erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden. Die Tollwut-Impfung wird mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen. Ein Welpe muss bei der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoff-Herstellers wiederholt werden. Wird die Impfung innerhalb der vorgegebenen Empfehlung des Impfstoff-Herstellers wiederholt, ist sie unmittelbar gültig.
http://www.zm.gov.lv/en/partikas-un-veterinarais-dienests/#jump
* Unvollständige Liste. Weitere Krankheiten möglich.
Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Für Ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden und wir übernehmen keine Haftung für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Informationen ergeben. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat oder Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.