Die Einrichtung einer Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut ist in den Bestimmungen des § 27 Absatz 7 Satz 1 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22.05.2013 und der darauf beruhenden Verordnung begründet.
Die Kommission soll Empfehlungen zur Durchführung von Impfungen bei Tieren geben, Fragen im Zusammenhang mit Impfungen bewerten und die Bundesregierung beraten. Sie setzt sich zusammen aus Sachverständigen für die Tierarten Einhufer, Rinder, kleine Wiederkäuer, Schweine, Hunde, Katzen, Geflügel und Fische. Unterstützt wird die Kommission von Arbeitskreisen, in die weitere Experten aus den entsprechenden Tätigkeitsfeldern hinzugezogen werden.